Innenministerium Sachsen-Anhalt, 18.05.2004
Zentrale Unterbringung von Ausländern
in der Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber
- ZASt - (GU-ZASt) bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Pass-Ersatz-Beschaffung
RdErl. vom 18. Mai 2004 - Auszüge im Wortlaut
Bezug: RdErl. vom 20. Februar 2004 - Az.: 42.3-12230/35
Die Ausreise-Einrichtung in der GU-ZASt wird nunmehr als ständige Maßnahme
betrieben. Um die Mitwirkung der Ausländer bei der Pass-Ersatz-Beschaffung
zu intensivieren, bedarf es weiterer geeigneter Maßnahmen zur Weiterentwicklung
des Vorhabens. Dies umso mehr, als sich die Zahl der Personen, die ihrer Mitwirkungspflicht
bei der Identitätsfeststellung und/oder Pass-Ersatz-Beschaffung nicht nachkommen,
wesentlich erhöht hat (vom 31.12.2001 bis 31.12.2003 von 1.157 Personen
auf 1.514 Personen).
Vor diesem Hintergrund wird der Bezugserlass durch folgende Maßnahmen
ergänzt:
1. Räumliche Neugestaltung
Die Ausreisepflichtigen sind bisher zwar in einem gesonderten Geschoss, aber
zusammen mit Asylbewerbern im selben Gebäude ohne separate Zugangsmöglichkeiten
untergebracht.
Um eine strikte räumliche Trennung von den in der ZASt untergebrachten
Asylbewerbern und den Bewohnern der Ausreise-Einrichtung zu erreichen, ist für
die Ausreiseeinrichtung ein separates Gebäude auf dem Gelände der
ZASt zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte das Landesverwaltungsamt in Absprache mit dem Leiter der ZASt die
erforder-lichen Maßnahmen zur Verwirklichung des Vorhabens zum frühest
möglichen Zeitpunkt zu ergreifen.
2. Erhöhung der Kapazität der Ausreiseeinrichtung sowie Erweiterung
des Personenkreises (Nr. 1.2 Bezugserlass)
2.1 Die Anzahl der in der Ausreiseeinrichtung unterzubringenden Ausländer
wird auf 250 Personen erhöht.
2.2 Zusätzlich zu dem bisher unterzubringenden Personenkreis werden
nunmehr auch alleinreisende Frauen mit einbezogen. Als vorbeugende Maßnahme
sind die allein-reisenden Frauen im sogenannten Frauenhaus (Block C) unterzubringen.
3. Intensivierung der Beratung und Betreuung (Nr. 1.4 Bezugserlass)
3.1 Für die Befragung und Beratung der Betroffenen ist ein separater
Raum zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte das Landesverwaltungsamt in Absprache mit dem Leiter der ZASt die
dazu notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Befragung und Beratung verfolgt das Ziel, die Mitwirkung bei der Pass-Ersatz-Ausstellung
als Voraussetzung für eine freiwillige Ausreise bzw. die Abschiebung der
ausreisepflichtigen Personen zu erreichen.
Soweit für die Befragung und Beratung die Hinzuziehung eines Dolmetschers
bzw. Sprachmittlers erforderlich ist, sind die dafür anfallenden Ausgaben
als Abschiebungs-kosten zu verbuchen.
3.2 Ein wesentlicher Bestandteil des Unterbringungskonzeptes ist die
Betreuung der ausreisepflichtigen Personen. Zur Intensivierung dieser Maßnahme
ist daher die Koordinierung und Kooperation zwischen der ZASt und der ZAbSt
zu verstärken.
Ich bitte das Landesverwaltungsamt im Rahmen der Fachaufsicht hierbei mitzuwirken.
4. Maßnahmen der Motivierung zur Mitwirkung der Personen bei der Identitätsfeststellung
und/oder Passersatzausstellung
Im Rahmen der Betreuung und Beratung sind die Betroffenen auch darauf hinzuweisen,
dass bei ihrer Mitwirkung, die letztlich zur Ausstellung bzw. Zusicherung eines
Heimreisedokuments durch die Botschaft führt, insbesondere folgende Maßnahmen
zu ihren Gunsten getroffen werden:
- Aufhebung der Wohnsitzpflicht in der Ausreiseeinrichtung,
- Wiedergewährung des Taschengeldes,
- Aufhebung des Verbots der Erwerbstätigkeit,
- Belassung der durch die Erwerbstätigkeit erzielten Mittel als Starthilfe
im Heimatland.
Diese Maßnahmen können auch schon - soweit das Beratungs- und Betreuungspersonal
die Angaben des Betroffenen als glaubhaft bewerten - teilweise vor der Ausstellung
bzw. Zusicherung eines Heimreisedokumentes durch die Botschaft bewilligt werden.
Hierbei ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen bzw. ist der weitere
Fortgang der Pass-Ersatz-Beschaffung zu überwachen.
Die Beurteilung und Entscheidung solcher Maßnahmen obliegt dem Landesverwaltungsamt.
Im Auftrag
Dieckmann