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  -> Grundlagen -> Sachsen-Anhalt -> Runderlass zum Abschiebelager Halberstadt vom 18.05.2004

 

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Innenministerium Sachsen-Anhalt, 18.05.2004

Zentrale Unterbringung von Ausländern in der Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber - ZASt - (GU-ZASt) bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Pass-Ersatz-Beschaffung

RdErl. vom 18. Mai 2004 - Auszüge im Wortlaut

Bezug: RdErl. vom 20. Februar 2004 - Az.: 42.3-12230/35


Die Ausreise-Einrichtung in der GU-ZASt wird nunmehr als ständige Maßnahme betrieben. Um die Mitwirkung der Ausländer bei der Pass-Ersatz-Beschaffung zu intensivieren, bedarf es weiterer geeigneter Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Vorhabens. Dies umso mehr, als sich die Zahl der Personen, die ihrer Mitwirkungspflicht bei der Identitätsfeststellung und/oder Pass-Ersatz-Beschaffung nicht nachkommen, wesentlich erhöht hat (vom 31.12.2001 bis 31.12.2003 von 1.157 Personen auf 1.514 Personen).

Vor diesem Hintergrund wird der Bezugserlass durch folgende Maßnahmen ergänzt:

1. Räumliche Neugestaltung

Die Ausreisepflichtigen sind bisher zwar in einem gesonderten Geschoss, aber zusammen mit Asylbewerbern im selben Gebäude ohne separate Zugangsmöglichkeiten untergebracht.
Um eine strikte räumliche Trennung von den in der ZASt untergebrachten Asylbewerbern und den Bewohnern der Ausreise-Einrichtung zu erreichen, ist für die Ausreiseeinrichtung ein separates Gebäude auf dem Gelände der ZASt zur Verfügung zu stellen.

Ich bitte das Landesverwaltungsamt in Absprache mit dem Leiter der ZASt die erforder-lichen Maßnahmen zur Verwirklichung des Vorhabens zum frühest möglichen Zeitpunkt zu ergreifen.

2. Erhöhung der Kapazität der Ausreiseeinrichtung sowie Erweiterung des Personenkreises (Nr. 1.2 Bezugserlass)

2.1 Die Anzahl der in der Ausreiseeinrichtung unterzubringenden Ausländer wird auf 250 Personen erhöht.

2.2 Zusätzlich zu dem bisher unterzubringenden Personenkreis werden nunmehr auch alleinreisende Frauen mit einbezogen. Als vorbeugende Maßnahme sind die allein-reisenden Frauen im sogenannten Frauenhaus (Block C) unterzubringen.

3. Intensivierung der Beratung und Betreuung (Nr. 1.4 Bezugserlass)

3.1 Für die Befragung und Beratung der Betroffenen ist ein separater Raum zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte das Landesverwaltungsamt in Absprache mit dem Leiter der ZASt die dazu notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Befragung und Beratung verfolgt das Ziel, die Mitwirkung bei der Pass-Ersatz-Ausstellung als Voraussetzung für eine freiwillige Ausreise bzw. die Abschiebung der ausreisepflichtigen Personen zu erreichen.
Soweit für die Befragung und Beratung die Hinzuziehung eines Dolmetschers bzw. Sprachmittlers erforderlich ist, sind die dafür anfallenden Ausgaben als Abschiebungs-kosten zu verbuchen.

3.2 Ein wesentlicher Bestandteil des Unterbringungskonzeptes ist die Betreuung der ausreisepflichtigen Personen. Zur Intensivierung dieser Maßnahme ist daher die Koordinierung und Kooperation zwischen der ZASt und der ZAbSt zu verstärken.
Ich bitte das Landesverwaltungsamt im Rahmen der Fachaufsicht hierbei mitzuwirken.

4. Maßnahmen der Motivierung zur Mitwirkung der Personen bei der Identitätsfeststellung und/oder Passersatzausstellung

Im Rahmen der Betreuung und Beratung sind die Betroffenen auch darauf hinzuweisen, dass bei ihrer Mitwirkung, die letztlich zur Ausstellung bzw. Zusicherung eines Heimreisedokuments durch die Botschaft führt, insbesondere folgende Maßnahmen zu ihren Gunsten getroffen werden:

  • Aufhebung der Wohnsitzpflicht in der Ausreiseeinrichtung,
  • Wiedergewährung des Taschengeldes,
  • Aufhebung des Verbots der Erwerbstätigkeit,
  • Belassung der durch die Erwerbstätigkeit erzielten Mittel als Starthilfe im Heimatland.

Diese Maßnahmen können auch schon - soweit das Beratungs- und Betreuungspersonal die Angaben des Betroffenen als glaubhaft bewerten - teilweise vor der Ausstellung bzw. Zusicherung eines Heimreisedokumentes durch die Botschaft bewilligt werden. Hierbei ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen bzw. ist der weitere Fortgang der Pass-Ersatz-Beschaffung zu überwachen.

Die Beurteilung und Entscheidung solcher Maßnahmen obliegt dem Landesverwaltungsamt.

Im Auftrag
Dieckmann

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